1. Unterschied zwischen Widerruf und freiwilliger Stornierung
Angelcharter sind Freizeitdienstleistungen, die für einen konkreten Termin oder Zeitraum gebucht werden. Für solche terminbezogenen Freizeitdienstleistungen kann das gesetzliche Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB ausgeschlossen sein. Ein allgemeines 14-tägiges Widerrufsrecht besteht deshalb bei einer verbindlich für einen bestimmten Termin bestätigten Charter regelmäßig nicht.
Unabhängig davon ermöglichen wir unter den nachstehenden Bedingungen eine freiwillige Stornierung. Gesetzliche Ansprüche, insbesondere bei einer von uns zu vertretenden Nichtleistung, bleiben davon unberührt.
2. Stornierung durch den Kunden
Geht die Stornierung spätestens 14 volle Kalendertage vor dem bestätigten Chartertermin ein, erstatten wir 85 Prozent des bereits gezahlten Charterpreises. Bei einer Stornierung zwischen 13 und 7 vollen Kalendertagen vor dem Termin erstatten wir 50 Prozent des bereits gezahlten Charterpreises.
Bei einer Stornierung weniger als 7 volle Kalendertage vor dem Termin oder bei Nichterscheinen ist eine Erstattung grundsätzlich nicht vorgesehen. Kann der Termin nachweislich anderweitig in gleichwertigem Umfang vergeben werden, können wir im Einzelfall eine weitergehende Erstattung abzüglich tatsächlich entstandener Kosten anbieten.
3. Umbuchung
Eine Umbuchung auf einen anderen Termin kann bis 14 volle Kalendertage vor dem bestätigten Termin einmalig kostenfrei angefragt werden, sofern Kapitän, Boot und Revier verfügbar sind. Ein Anspruch auf einen bestimmten Ersatztermin besteht nicht.
Bei kurzfristigeren Umbuchungswünschen prüfen wir die Möglichkeiten individuell. Preisunterschiede können entstehen, wenn das neue Programm, die Saison, die Gruppengröße oder die verfügbare Bootsklasse vom ursprünglichen Angebot abweichen.
4. Absage oder wesentliche Änderung aus Sicherheitsgründen
Wenn der Kapitän oder wir die Fahrt wegen ungeeigneter Wetter- oder Seebedingungen, behördlicher Sperrung oder eines anderen erheblichen Sicherheitsgrundes vor dem Start absagen, bieten wir vorrangig einen Ersatztermin an. Kann oder möchte der Kunde einen angebotenen zumutbaren Ersatztermin nicht wahrnehmen, wird der für die nicht erbrachte Charterleistung gezahlte Betrag erstattet, soweit keine abweichende gesetzlich zulässige Vereinbarung im konkreten Angebot getroffen wurde.
Eine Routenänderung oder Verkürzung aus Sicherheitsgründen nach Beginn der Fahrt ist gesondert zu bewerten. Maßgeblich sind Ursache, bereits erbrachte Leistung und die gesetzlichen Rechte des Kunden.
5. Technischer Ausfall
Fällt das bestätigte Boot vor Fahrtbeginn aus und steht kein gleichwertiger Ersatz zur Verfügung, kann die Charter auf einen Ersatztermin verlegt werden. Ist dies nicht möglich, wird der für die nicht erbrachte Leistung gezahlte Betrag erstattet.
Bei einem technischen Problem während der Fahrt werden Art und Umfang der bereits erbrachten Leistung sowie die Möglichkeit einer Fortsetzung oder Ersatzleistung berücksichtigt. Zwingende gesetzliche Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
6. So stellen Sie eine Storno- oder Erstattungsanfrage
Eine Stornierung oder Umbuchung soll in Textform unter Angabe des Namens, des bestätigten Termins und der Buchungsdaten an [email protected] gerichtet werden. Maßgeblich für die Berechnung der Frist ist der Eingang der eindeutigen Stornierungserklärung.
Erstattungen erfolgen grundsätzlich auf demselben Zahlungsweg, über den die ursprüngliche Zahlung eingegangen ist, soweit dies praktisch möglich und rechtlich zulässig ist. Nach abschließender Prüfung wird die Erstattung ohne unangemessene Verzögerung veranlasst.
7. Nicht erstattungsfähige Fremdkosten
Eigene Anreise-, Übernachtungs-, Verpflegungs- oder sonstige Fremdkosten des Kunden sind nicht Bestandteil der Charterleistung und werden von uns nicht erstattet, soweit keine gesetzliche Haftung besteht. Dasselbe gilt für eigenständig beschaffte Fischereischeine oder Erlaubnisscheine, sofern diese nicht ausdrücklich Teil unseres Angebots waren.
8. Gesetzliche Rechte
Diese Regelungen beschränken keine zwingenden gesetzlichen Verbraucherrechte. Soweit eine gesetzliche Regelung im Einzelfall günstigere oder weitergehende Ansprüche vorsieht, geht sie diesen freiwilligen Stornobedingungen vor.