1. Geltungsbereich und Anbieter
Diese Charterbedingungen gelten für Verträge über Angelcharter-Leistungen, die von Fisch Daniel, 94116, Hutthurm, unter der Marke Tidenkurs Charter angeboten werden. Sie gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern, soweit im individuellen Angebot nichts Abweichendes vereinbart wird.
Die auf der Website dargestellten Programme, Reviere, Zeiten und Richtpreise beschreiben mögliche Leistungsrahmen. Verbindlich sind ausschließlich die Angaben im individuell übermittelten Angebot einschließlich Termin, Treffpunkt oder Startbereich, Dauer, Gruppengröße, Leistungsumfang und Gesamtpreis.
2. Anfrage und Vertragsschluss
Die Übermittlung des Anfrageformulars ist unverbindlich. Nach Eingang prüfen wir insbesondere Verfügbarkeit, Bootsklasse, Kapitän, gewünschtes Revier und die grundsätzliche saisonale Eignung. Anschließend kann ein individuelles Angebot übersandt werden.
Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Kunde das individuelle Angebot innerhalb der dort genannten Frist annimmt. Änderungen der Gruppengröße, des Programms oder anderer wesentlicher Eckdaten nach Annahme bedürfen einer erneuten Bestätigung und können zu einer Preisänderung führen.
3. Leistungsumfang
Der vereinbarte Charterpreis umfasst die im Angebot bezeichnete Charterdauer, Boot, Kapitän, den für die vereinbarte Fahrt üblichen Kraftstoffverbrauch, die an Bord vorgesehene Sicherheitsausstattung sowie die im Angebot beschriebenen Angelgeräte und Standardköder. Persönliche Fischereischeine, Erlaubnisscheine, An- und Abreise, Verpflegung und nicht vereinbarte Sonderausrüstung sind nur enthalten, wenn dies ausdrücklich zugesagt wurde.
Die konkrete Angelmethode und Route werden unter Berücksichtigung von Wetter, Welle, Strömung, Saison, geltenden Fischereiregeln und Sicherheitsanforderungen festgelegt. Ein bestimmter Zielfisch, eine Fangmenge oder ein Fangerfolg sind nicht geschuldet.
4. Preise und Zahlung
Die auf der Website genannten Beträge sind Richtpreise für die beschriebenen Programme. Maßgeblich ist der Gesamtpreis im individuellen Angebot. Etwaige zusätzliche Kosten, beispielsweise für eine im Vorfeld gewünschte Sonderausstattung oder einen zusätzlich vereinbarten Leistungsumfang, werden vor Vertragsschluss ausgewiesen.
Zahlungsart, Fälligkeit und gegebenenfalls eine Anzahlung ergeben sich aus dem individuellen Angebot oder der Buchungsbestätigung. Der Kunde ist verpflichtet, fällige Beträge innerhalb der vereinbarten Fristen zu leisten.
5. Wetter, Sicherheit und Routenänderungen
Die Sicherheit von Gästen, Kapitän und Boot hat Vorrang vor der Durchführung des ursprünglich gewünschten Programms. Der Kapitän ist berechtigt, Startzeit, Route, Angelbereich, Methode oder Dauer anzupassen, wenn Wetter, Welle, Sicht, technische Umstände, behördliche Hinweise oder andere sicherheitsrelevante Gründe dies erforderlich machen.
Ist eine sichere Durchführung aus unserer Sicht nicht vertretbar, kann die Fahrt abgesagt oder auf einen Ersatztermin verlegt werden. Die finanziellen Folgen richten sich nach den Regelungen in „Storno & Erstattung“ und der individuellen Buchungsbestätigung.
6. Pflichten der Gäste
Gäste müssen den Sicherheitsanweisungen des Kapitäns Folge leisten und sich so verhalten, dass weder Personen noch Boot oder Ausrüstung gefährdet werden. Einschränkungen der Beweglichkeit, gesundheitliche Besonderheiten, die für eine Seefahrt relevant sein können, sowie die Teilnahme von Kindern sollen vor Vertragsschluss mitgeteilt werden, damit die Eignung der Fahrt geprüft werden kann.
Erforderliche persönliche Fischereischeine, Erlaubnisscheine oder sonstige Nachweise sind vom Gast rechtzeitig zu beschaffen und am Fahrtag mitzuführen, soweit im Angebot keine andere Leistung ausdrücklich übernommen wurde. Der Kapitän kann das aktive Angeln untersagen, wenn notwendige Nachweise fehlen.
7. Fischereirecht und Fang
Schonzeiten, Mindestmaße, Entnahmebeschränkungen, Fangverbote und sonstige öffentlich-rechtliche Vorgaben des bestätigten Reviers sind einzuhalten. Maßgeblich ist die Rechtslage am Fahrtag. Eine geplante Methode kann deshalb kurzfristig geändert werden.
Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Fangmenge oder Fischart. Soweit eine Entnahme zulässig ist, bleibt sie auf den gesetzlich erlaubten Umfang beschränkt. Der Kapitän kann strengere betriebliche Vorgaben machen, wenn dies aus Sicherheits-, Bestands- oder Organisationsgründen erforderlich ist.
8. Verspätung und Nichterscheinen
Der vereinbarte Treffzeitpunkt ist einzuhalten. Bei verspätetem Erscheinen kann sich die effektive Fahrtdauer verkürzen, wenn Hafenfenster, Folgetermine, Wetter oder Sicherheitsgründe eine Verschiebung nicht erlauben. Ein Anspruch auf Verlängerung besteht in diesem Fall nicht.
Erscheint die Gruppe ohne rechtzeitige Absage nicht, gelten die Stornoregelungen. Wir empfehlen, bei absehbarer Verspätung möglichst frühzeitig Kontakt aufzunehmen, damit geprüft werden kann, ob eine Anpassung noch möglich ist.
9. Haftung
Wir haften nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit gesetzlich zulässig.
Für persönliche Gegenstände der Gäste gelten die gesetzlichen Haftungsmaßstäbe. Empfindliche Elektronik, nicht wasserdichte Wertgegenstände und eigene Angelausrüstung sollen so mitgeführt und gesichert werden, dass sie den typischen Bedingungen auf einem offenen oder teiloffenen Boot standhalten.
10. Höhere Gewalt und außergewöhnliche Umstände
Kann die Leistung aufgrund außergewöhnlicher, nicht von uns beherrschbarer Umstände nicht wie vereinbart durchgeführt werden, werden die Parteien eine zumutbare Anpassung prüfen. Dazu können insbesondere behördliche Sperrungen, erhebliche Wetterereignisse, Hafen- oder Reviersperrungen sowie kurzfristige sicherheitsrelevante technische Ausfälle gehören.
Ist eine Anpassung nicht möglich, richten sich Rückzahlung und weitere Rechtsfolgen nach den gesetzlichen Vorschriften, der konkreten Ursache und den in der Buchung vereinbarten Storno- und Erstattungsbedingungen.
11. Stornierung durch den Kunden
Für eine freiwillige Stornierung gelten die zum Zeitpunkt der Buchung vereinbarten Bedingungen, die auf der Seite „Storno & Erstattung“ erläutert werden. Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt. Bei terminbezogenen Freizeitdienstleistungen kann das gesetzliche Widerrufsrecht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB ausgeschlossen sein.
12. Verbraucherstreitbeilegung
Die Informationspflichten nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz hängen unter anderem von der gesetzlichen Verpflichtung und den betrieblichen Voraussetzungen des Unternehmers ab. Sofern nach Entstehen einer konkreten Streitigkeit gesetzlich erforderlich, informieren wir in Textform über eine zuständige Verbraucherschlichtungsstelle und darüber, ob eine Teilnahme vorgesehen oder verpflichtend ist.
Die frühere europäische Online-Streitbeilegungsplattform ist seit dem 20. Juli 2025 eingestellt. Entsprechend wird auf dieser Website kein veralteter OS-Plattform-Link mehr geführt.
13. Anwendbares Recht und Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Wahrung zwingender Verbraucherschutzvorschriften, die nach dem Recht des Staates gelten, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten wirksam. Individuelle Vereinbarungen im bestätigten Angebot gehen diesen allgemeinen Bedingungen vor.